Man verliert nicht
automatisch seine vom GG und der Menschenrechtskonvention zugestandenen Rechte,
bloß weil man strafrechtlich relevante Taten begangen hat.
Wer das einführen
will, egal aus welchen Gründen, verlässt den Boden der Rechtsstaatlichkeit.
Und dieser Boden
wurde hart erkämpft.
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