Gleichheit vor dem Gesetz und in den Bürgerrechten bedeutet
eben nicht die Einzigartigkeit jedweden menschlichen Lebens zu ignorieren,
sondern gerade, in Kenntnisnahme und Achtung derselben, einen verbindlichen und
allgemein gültigen Rahmen zu schaffen, in dem Menschen in Frieden und Freiheit
miteinander die Vielfältigkeit des menschlichen Daseins zur gegenseitigen
Bereicherung erblühen lassen können.
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