Jeder
Mensch hat das Recht zwischen einer Vielfalt von gleichwertigen Lebens- und
Beziehungsmodellen frei und eigenverantwortlich für sich wählen zu können. Aus
dieser Wahl dürfen weder ihm noch einem anderen Menschen gravierende
psychische, soziale, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder sonstige Vor- oder
Nachteile entstehen.
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