104. Gleichheit

Gleichheit vor dem Gesetz und in den Bürgerrechten bedeutet eben nicht die Einzigartigkeit jedweden menschlichen Lebens zu ignorieren, sondern gerade, in Kenntnisnahme und Achtung derselben, einen verbindlichen und allgemein gültigen Rahmen zu schaffen, in dem Menschen in Frieden und Freiheit miteinander die Vielfältigkeit des menschlichen Daseins zur gegenseitigen Bereicherung erblühen lassen können.

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